Freunde und Förderer der Christlichen Pfadfinderschaft Sarowe
gemeinnütziger, eingetragener Verein
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Freunde und Förderer der Christlichen Pfadfinderschaft Sarowe“. Nach seiner Eintragung erhält der Verein den Zusatz „e.V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Sarau und soll beim Registergericht Kiel eingetragen
3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Zweck des Vereins ist es, die christliche, pfadfinderische Jugendarbeit der ev. luth.
Kirchengemeinde Sarau, ideell und wirtschaftlich zu fördern.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die finanzielle Unterstützung für Materialanschaffungen, Instandhaltung des Materials und Ausbildung der Gruppenleiter/innen.
4. Mittel des Vereins, dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Vereins.
5. Etwaige Einnahmen dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Die Vereinsmitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglied keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, abgesehen vom Ersatz notwendiger Auslagen.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und juristischen Personen werden, die die christliche, pfadfinderische Arbeit der ev. luth. Kirchengemeinde Sarau fördern wollen.
2. Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben, die schriftlich beim Vorstand zu beantragen ist. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in den Verein. Bei Ablehnung der Aufnahme ist ein Widerspruch möglich, der von der Mitgliederversammlung zu entscheiden ist.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
4. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig; er ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären und muss diesem spätestens am 15.11. des Jahres, zu dessen Ende der Austritt erfolgen soll, zugegangen sein.
5. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten die Interessen des Vereins nachdrücklich verletzt; über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des betroffenen Mitglieds und teilt den Ausschluss unter Angabe der Gründe dem Mitglied schriftlich mit.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung beschlossen wurde. Die Mitgliederversammlung kann eine Änderung der Beitragsordnung beschließen.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzende/n, dem/der 2. Vorsitzende/n und dem/der Kassenwart/in.
2. Der Vorstand leitet den Verein und seine Angelegenheiten. Ihm obliegt die Wahrnehmung aller geschäftlichen und sonstigen Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist, insbesondere
2.1 Führung der laufenden Geschäfte des Vereins
2.2 Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
2.3 Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
2.4 Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
2.5 Die ordnungsgemäße Führung der Bücher.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
§ 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Der Mitgliederversammlung gehören alle ordentlichen Mitglieder an.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt mindestens drei Wochen vor der Versammlung durch den Vorstand schriftlich.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorstand einberufen werden.
4. Außerdem ist die Mitgliederversammlung vom Vorstand zu berufen, wenn 1/3 der Mitglieder des Vereins dieses schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
5. Der Vorstand leitet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie fristgerecht eingeladen wurde, unabhängig von der Anzahlder anwesenden Mitglieder.
6. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
7. Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht des Vorstandes entgegen und stellt den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.
8. Die Mitgliederversammlung hat die Beschlussfassung über Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins.
9. Über die Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorstand und vom jeweiligen Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 8 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
1. Für einen Beschluss über die Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen der christlichen, pfadfinderischen Jugendarbeit der ev. luth. Kirchengemeinde Sarau zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
3. Bei gleichzeitiger Auflösung oder Aufhebung des Vereins und der christliche, pfadfinderischen Jugendarbeite der ev. luth. Kirchengemeinde Sarau fällt das Vermögen an die ev. luth. Kirchengemeinde Sarau, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere für die Jugendarbeit, zu verwenden hat.
§ 9 Inkrafttreten
1. Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 28.08.2007 beschlossen.
2. Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 01.02.2010 geändert.